Nach der DSGVO müssen Sie jeden Verstoß innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden an die Datenschutzbehörde (Deutschland – Österreich) melden.Sie müssen auch die Personen, deren Daten Sie verarbeitet haben, informieren, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Verstoß negative Auswirkungen auf sie haben könnte – zum Beispiel wenn finanzielle Daten durchsickern oder wenn Unbefugte Zugang zu medizinischen Informationen erlangt haben könnten.