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- Bestimmte staatliche Stellen, einschließlich der Nachrichtendienste, der Polizei und der Gerichte, werden durch gesonderte nationale Vorschriften geregelt.
- Einzelpersonen sind ausgeschlossen, falls sie Daten für den “persönlichen oder heimischen” Gebrauch sammeln – zum Beispiel, wenn sie Personenkontaktdaten auf ihrem Telefon speichern.
- Kirchen können ihre eigenen Regulierungen zum Schutz von personenbezogenen Daten und ihre eigenen Kontrollorgane beibehalten – aber ihre Regulierungen müssen trotzdem mit der DSGVO konform sein.