Ja. Ihr Arbeitgeber, wie auch jede andere Organisation, die Daten verarbeitet, muss sich an die DSGVO halten. Jedoch kann jeder EU-Mitgliedstaat spezifische Regeln aufstellen, was Angestelltenverhältnisse betrifft. Weitere Informationen können Sie auf der Seite Ihrer nationalen Datenschutzbehörde (Deutschland – Österreich) finden.